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Corona Virus

COVID-Update: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

Die mit 1.8. in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Personen, die positiv getestet wurden, dürfen ihre Wohnung/ihr Haus verlassen
  • Laut den rechtlichen Begründungen des Verordnungsgebers gilt für sie jedoch in der Regel durchgängig FFP2-Makenpflicht auf Outdoor- und Indoor-Sportstätten
  • Sportstättenbetreiber können strengere Regelungen treffen (Hausordnung)

 

Aktuelle Bundesverordnungen:

  • Maßnahmenverordnung: LINK
  • Verkehrsbeschränkungsverordnung: LINK
  • Rechtliche Begründung: LINK

Bei den Anführungen handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte. Nähere Details unter: www.sportaustria.at/corona

 

Rotes Kreuz – Informationen & Downloads (auch in Fremdsprachen): https://www.roteskreuz.at/site/coronavirus-sind-wir-bereit

Grundsätzlich brauchen Mamanet Austria Vereine und Teams kein eigenes COVID-19-Präventionskonzept, aber müssen sich nach jenen der Sportbetreibern/Hallenbetreibern/Schulen/Vereine richten. Daher ist es sehr wichtig, sich vorab bei den Sportbetreibern/Hallenbetreibern/Schulen/Vereinen nach deren Regelungen zu erkundigen!

Handlungsempfehlungen der Sport Austria, die als Grundlage zur Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes herangezogen werden können: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/

Mamanet Austria COVID-19 Beauftragte:

Mag. Christina Gschweidl
gschweidl@mamanet.at
+43 664 531 55 88