Mamanet in der Justizanstalt Schwarzau
So konnten nicht nur jene Frauen, denen eine Stunde Freizeit im Freien erlaubt war, sondern auch die anderen aus deren Fenstern das allererste Mamanet Match in Schwarzau mitverfolgen.
Anfangs eher skeptisch beäugt, fanden sich nach und nach immer mehr am Feld ein und machten mit Freude mit. Letztendlich war klar, dass es weitere und vielleicht sogar wöchentliche Mamanet Trainings geben soll. Und das passt gut, denn es gibt auch einige Mütter, die sogar teilweise mit ihren Kindern im „Schloss“ wohnen.
Beim nächsten Mal soll auf alle Fälle am hauseigenen Beachvolleyballplatz gespielt werden. Für den Winter gibt es einen Gymnastikraum. Mittelfristig soll das Training von einer Trainerin im Haus übernommen werden. Vielleicht wollen ein paar Frauen sogar die Ausbildung zur Mamanet Coach machen. Aber zunächst freuen wir uns auf das nächste Zusammentreffen am Beachvolleyballfeld und gutes Wetter.
Herzlichen Dank an Bezirksinspektor Gernot Steiner für die gemeinsame unkomplizierte Planung und sehr gute Organisation und Betreuung vor Ort!
Mehr Informationen über die JA Schwarzau:
Zuständigkeit
Die Justizanstalt Schwarzau ist die einzige für den Vollzug gerichtlicher Freiheitsstrafen an Frauen zuständige Strafvollzugsanstalt in Österreich. Ihre Hauptaufgabe besteht im Vollzug von Freiheitsstrafen mit einer Strafzeit von mehr als 18 Monaten und zwar in allen im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Vollzugsformen.
Die Hauptaufgabe schließt den Vollzug von Freiheitsstrafen an weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden ein, deren Strafzeit im Allgemeinen sechs Monate übersteigt. Die Justizanstalt Schwarzau nimmt somit die Aufgaben einer Sonderanstalt für weibliche Jugendliche wahr.
Weiters ist die Justizanstalt Schwarzau auch für die Unterbringung für weibliche entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecherinnen gem. § 22 StGB und für Entwöhnungsbehandlungen an weiblichen Strafgefangenen gem. § 68a StVG zuständig.
Darüber hinaus kommt auch der Justizanstalt Schwarzau der Vollzug von Verwaltungs- und Finanz-Ersatzfreiheitsstrafen im Anschluss an den Vollzug gerichtlicher Freiheitsstrafen zu, jedoch nur soweit die Belagskapazität ausreicht.
Geschichtliches
Die Justizanstalt Schwarzau am Steinfeld ist in einem Schloss untergebracht.
Seinem Ursprung nach war Schloss Schwarzau ein kaiserliches Jagdschloss, welches zu einem nicht mehr exakt bekannten Zeitpunkt zwischen dem 13. und 16. Jhdt. der Adelsfamilie der Grafen Wurmbrand geschenkt wurde. Wilhelm Graf von Wurmbrand und Stuppach ließ im Jahre 1567 die Grundform des heutigen Schlosses erbauen. 1697 wurde der heute noch bestehende Barockbau errichtet, der nach mehreren anderen Besitzern am 27.08.1889 durch Kauf in das Eigentum des Herzogs Robert von Bourbon-Parma gelangte. Unter diesem Besitzer wurde das Schloss durch erhebliche Zu- und innere Umbauten verändert.
Am 21.10.1911 fand in der Schlosskapelle die Hochzeit des nachmaligen letzten habsburgischen Kaiserpaares, des Erzherzogs Karl Franz Josef mit Prinzessin Zita von Bourbon-Parma, statt.
Bald nach Beginn des 1. Weltkrieges (1914) stellte die Familie Bourbon-Parma einen ganzen Trakt des Schlosses als Rekonvaleszentenheim und Spital zur Verfügung. Im Besitz der Familie Bourbon-Parma verblieb das Schloss auch nach dem 1. Weltkrieg, wenn es auch zeitweise als Fremdenpension Verwendung fand und nach dem 2. Weltkrieg von der russischen Besatzungsmacht okkupiert wurde. Erst am 24.11.1951 verkaufte der Alleinbesitzer Herzog Elias aus wirtschaftlichen Gründen das Schloss an die Republik Österreich.
Nach jahrelanger Bautätigkeit und mit einem Aufwand von rund 10 Millionen Schilling (rd. 0,73 Mio. Euro), wurde das Schloss im Dezember 1957 als "Frauenstrafanstalt Schwarzau" in Verwendung genommen. Eine in den Jahren 1993 bis 1999 unter Mitwirkung des Bundesdenkmalamtes und mit einem Aufwand von 135 Millionen Schilling (rd. 9,8 Mio. Euro) durchgeführte Generalsanierung bewirkte, dass aus einem wertvollen sanierungsbedürftigen Baudenkmal und erweiterungsbedürftigen Justizgebäude eine den gesetzlichen Anforderungen des frauenspezifischen Straf- und Maßnahmenvollzuges entsprechende Justizanstalt gestaltet werden konnte, der durch die Unterstellung unter den Denkmalschutz die entsprechende kulturelle Würdigung zuteilwurde.
Quelle: https://www.justiz.gv.at/
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