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Corona Uptdate Mamanet Austria

Dank Durchhaltevermögen und Mittun in den letzten Wochen gibt es seit 1. Mai auch Lockerungen für den Breitensport im Freien. Voraussetzung ist, dass die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden. Mamanet gespielt und trainiert wird aber noch nicht!

Nach wie vor sollen wir, aus Solidarität zu den gefährdeten Gruppen, die sozialen Kontakte auf das minimal Nötigste reduzieren und durch Verhaltensänderungen das Infektionsrisiko minimieren.

Was bedeutet das für Mamanet?!

Im öffentlichen Raum ist es derzeit nicht erlaubt Mamanet zu spielen und zu trainieren!

Was wir aber jetzt schon dürfen ist (gemeinsam) an unserer Kondition zu arbeiten, um dann, wenn es wieder an den Ball gehen kann, gut vorbereitet zu sein. Zum Beispiel ist Konditionstraining (wie Laufen, Walken, Stabitraining) im öffentlichen Raum und auf nicht öffentlichen Sportstätten (bei max. zehn Personen inkl. Coach) bei einem empfohlenen Mindestabstand von zwei Metern möglich.

ACHTUNG: Es sollen aber keine Fahrgemeinschaften zu diesen Trainings gebildet werden! 

Im privaten Bereich für zu Hause gab es seitens der Regierung einige Lockerungen.

ABER wir empfehlen auch hier - außer mit Personen mit denen ihr im selben Haushalt lebt - NICHT Mamanet zu spielen oder zu trainieren.

Am 15. Mai soll es eine weitere Verordnung geben, die regeln soll wann und wie es mit Mamanet weitergehen kann.

Offizielle Infos und Empfehlungen:

Individualtraining von Mannschaftssportarten auf nicht öffentlichen Sportstätten indoor wie outdoor ist vorerst nicht erlaubt.

Es ist richtig, dass es bei vielen Sportarten Trainingsvarianten gibt, bei denen alle Abstandsregeln eingehalten werden könnten (z.B. einzelnes Wurf-/Schusstraining). Sportartspezfifisches Training ist jedoch auf nicht öffentlichen Sportstätten erst ab 15.5. erlaubt. (Quelle Sport Austria am 4.5.2020)

Aktuell dürfen Mannschaftssportarten ihr sportarttypisches Training auf Sportstätten nicht ausüben. Möglich ist Konditionstraining (z.B. Laufen, Stabitraining) im öffentlichen Raum und auf nicht öffentlichen Sportstätten (bei Gruppen maximal zehn Personen inkl. TrainerIn) bei einem empfohlenen Mindestabstand von zwei Meter. Sportartspezifisches Training (z.B. Wurftraining) wird im öffentlichen Raum erst ab 15.5. empfohlen und ist auf nicht öffentlichen Sportstätten voraussichtlich ab 15.5. erlaubt. (Quelle: Sport Austria am 2.5.2020)

Die folgende Zusammenfassung relevanter Informationen ist als Empfehlung zu verstehen. Bitte beachten, dass Sportstättenbetreiber sowie Bundesländer und Gemeinden ggf. noch weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können.

  • Ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen ist bei der Sportausübung einzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • ZuschauerInnen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  • Auch der Gastronomiebereich, Kantinen und das Vereinsheim müssen bis 15. Mai geschlossen bleiben.
  • Keine Wettkämpfe (auch ohne ZuseherInnen) auf überregionaler Ebene.
  • Besonderer Schutz von Risikogruppen
  • Das Sportministerium empfiehlt, Kindertrainings erst ab 15.5., zeitgleich mit der Öffnung der Schulen, zu starten. Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen. Dabei ist eine Gruppengröße von maximal 6 zu Beaufsichtigenden empfehlenswert. Eine Volljährige Aufsichtsperson kann bis zur maximalen Gruppengröße beaufsichtigen.
  • Trainingsgruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen und sollten in der gleichen Zusammensetzung bleiben.
  • Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.
  • Generell wird eine risikoarme Sportausübung empfohlen.
  • In Kenntnis von der Nichteinhaltung der Maßnahmen können Sportstättenbetreiber einen Platzverweis aussprechen.
  • Auf Angehörige von Risikogruppen (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression) ist besondere Rücksicht zu nehmen. Diese dürfen nur allein trainieren.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Nießen) sind einzuhalten.
  • Darüber hinaus sind Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Hanteln, Schläger), bevor eine andere Person sie benutzt, zu desinfizieren.
  • Verkehrsbeschränkungen: Auf die Bildung von Fahrgemeinschaften für die Anreise zur Sportstätte ist zu verzichten. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

(Quelle Sportunion am 30.04.2020)

Verordnung zum 1. Mai: LINK

 

 

 

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